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Verbesserungen der KFW-Förderung für Familien

Die KfW verbessert die Förderbedingungen ihrer Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“ im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, angehoben.

Die neuen Förderbedingungen treten am 16.10.2023 in Kraft

Für eine Familie mit einem Kind wird die Einkommensgrenze von 60.000 EUR auf 90.000 EUR erhöht. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 10.000 EUR. Zusätzlich werden die Kredithöchstbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängig sind, um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Ab diesem Zeitpunkt gelten die erhöhten Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge für Familien mit Kindern. Die Kreditförderung der KfW optimiert somit die Förderungen für Neubau sowie den Ersterwerb von neu errichteten klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden zur Selbstnutzung. Dies gilt für die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)“.

Pro Antrag darf maximal eine Wohneinheit gefördert werden

Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die mindestens 50% (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten. In diesen Haushalten muss mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet sein, dass am Tag des Antrags, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ umfasst bis zu 100% der förderfähigen Investitionen. Das bedeutet, dass alle Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung abgedeckt werden können. Wenn Eigenleistungen erbracht werden, sind auch die Ausgaben für das Material förderfähig.

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