ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHÖNE IMMOBILIEN
Für die Immobilienvermittlung
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie bieten beiden Seiten Sicherheit sowie Berechenbarkeit und werden regelmäßig an gesetzliche Bestimmungen angepasst. Für uns sind sie Ausdruck einer fairen Partnerschaft. Ergänzend zu den jeweiligen individuellen Vertragsvereinbarungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Geschäftsverhältnis zwischen Auftraggeber/Kunde und Schöne Immobilien.
§ 1 WEITERGABEVERBOT
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise (Exposés) von Schöne Immobilien sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt.
(1) Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung von Schöne Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
(2) Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, Schöne Immobilien einen Schadensersatz – in der Regel die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer – zu entrichten.
§ 2 DOPPELTÄTIGKEIT
Schöne Immobilien darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 3 EIGENTÜMERANGABEN
Schöne Immobilien weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von Schöne Immobilien ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Schöne Immobilien, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Schöne Immobilien übernimmt ebenfalls keinerlei Haftung für einen Irrtum, Zwischenverkauf- oder Zwischenvermietung des Verkäufers.
§ 4 INFORMATIONSPFLICHT
Für den Auftraggeber –
(1) Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei Schöne Immobilien rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.
(2) Im Zuge dessen ist der Auftraggeber verpflichtet, Schöne Immobilien unverzüglich mitzuteilen, wer der Vertragspartner ist und zu welchen Konditionen der Vertrag geschlossen wurde für die Immobilienvermittlung. Unmittelbar nach Vertragsabschluss ist Schöne Immobilien eine Kopie des Vertrages vorzulegen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber der Überzeugung ist, dass das Geschäft ohne Zutun von Schöne Immobilien geschlossen worden sei.
(3) Schließt der Auftraggeber einen Vertrag mit einem direkt an diesen herangetretenen Interessenten oder einem von dritter Seite zugeführten Interessenten, verpflichtet er sich rechtzeitig bei Schöne Immobilien einzuholen, ob diese dem Interessenten das Objekt bereits zuvor angeboten hatte. Der Auftraggeber erteilt hiermit Schöne Immobilien Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG- Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. Die Bevollmächtigung erstreckt sich bis zu sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses. Eine Verpflichtung zur Einsichtnahme seitens von Schöne Immobilien besteht nicht.
(4) Sollte Schöne Immobilien ein Objekt vermitteln, dass von einer ihr nahestehenden und/oder in einem Verwandtschaftsverhältnis stehenden Person veräußert oder vermietet wird, wird Schöne Immobilien den Kunden unaufgefordert auf diesen Umstand hinweisen. Ungeachtet dessen entsteht der Provisionsanspruch für Schöne Immobilien, wenn der Auftraggeber in Kenntnis dieses Umstandes an der Vertragsdurchführung festhält.
(5) Dasselbe gilt bei einer wirtschaftlichen Verflechtung von Schöne Immobilien mit dem Eigentümer oder Vermieter des angebotenen Objektes.
Für den Interessenten –
Sollte der Interessent das von Schöne Immobilien angebotene Objekt (laut Exposé) bereits kennen, verpflichtet sich der Interessent sich dies Schöne Immobilien unverzüglich (spätestens jedoch binnen 7 Tagen) mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, geht Schöne Immobilien davon aus, dass keine Vorkenntnis des Interessenten vorliegt.
§ 5 PROVISIONSANSPRUCH
(1) Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung eines Miet-, Kauf-, Pacht-, Unternehmensanteils- oder Erbbaurechtsvertrages sowie wirtschaftlich gleichwertiger Verträge (im Folgenden jeweils auch „Hauptvertrag“ genannt) betreffend der in dem Exposé jeweils dargestellten Immobilie beziehungsweise Fläche (im Folgenden „Maklerleistung“), ist bei Abschluss des Hauptvertrages unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen eine Provision verdient und fällig.
(2) Eine Mitursächlichkeit der Tätigkeit ist für den Provisionsanspruch ausreichend.
(3) Der Provisionsanspruch ist ebenfalls fällig, wenn der Vertrag mit einem durch den Makler zugeführten Interessenten geschlossen wurde und die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich abgebrochen wurden.
(4) Der Provisionsanspruch wird fällig mit Zuschlag bzw. Beurkundung des Kaufvertrages.
(5) Bei mehreren Auftraggebern haften diese für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.
(6) Die Provision ist auch fällig, wenn nicht der Auftraggeber, sondern ein Dritter, der in einem Rechtsverhältnis zu Ihnen steht, den Hauptvertrag abschließt, sofern unsere Maklerleistung von dem Auftraggeber an diesen Dritten vermittelt wurde.
(7) Der Provisionsanspruch wird ebenfalls fällig, wenn es sich bei dem Käufer um eine dem Auftraggeber nahestehende und/oder in einem Verwandtschaftsverhältnis stehende Person handelt. Das Gleiche gilt, wenn die Vertragspartner in einem wirtschaftlichen Verhältnis miteinander stehen.
(8) Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach ebenfalls bestehen, wenn ein Vertragsteil den Vertrag kündigt, den Kaufpreis mindert, Schadensersatzansprüche geltend macht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anficht oder von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
(9) Zurückbehaltungsrechte den Provisionsanspruch betreffend, sind ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit der Provisionsforderung ist nur dann zulässig, wenn die Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
Bei Abschluss eines Hauptvertrages sind Schöne Immobilien unverzüglich Kopien der für die Bemessung der vorstehenden Provision wesentlichen Seiten des unterzeichneten Hauptvertrages durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
§ 6 HÖHE DER PROVISION
Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte.
§ 7 TÄTIGKEIT
Die Tätigkeit von Schöne Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet.
(1) Gegenüber einem Interessenten für Kauf, Miete oder Pacht beschränkt sich die Nachweistätigkeit von Schöne Immobilien auf die Benennung des konkreten Objektes und Preises.
(2) Der Auftraggeber verzichtet auf die regelmäßige Benennung der Interessenten und überlässt Schöne Immobilien eine gewisse fachkundige Vorauswahl zu treffen.
§ 8 ERSATZ- UND FOLGEGESCHÄFTE
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z, B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gele- genheit. Mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt.
Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft, mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne, der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 9 AUFWENDUNGSERSATZ
(1) Haben die Parteien einen Makleralleinauftrag vereinbart, ist, soweit nicht gesondert vertraglich geregelt, ein Ersatz der Aufwendungen nur für den Fall vereinbart, dass der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht während der Vertragslaufzeit mit Schöne Immobilien aufgibt, das Objekt selbst verkauft oder während der Vertragslaufzeit einen anderen Makler mit der Vermarktung des Objektes beauftragt. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer den Verkauf erschwert oder private und/oder behördlich Genehmigungen nicht erteilt werden.
(2) Der Aufwendungsersatzanspruch ist, wenn von Schöne Immobilien geltend gemacht, binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch Schöne Immobilien ohne Abzug zu bezahlen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
§ 10 HAFTUNGSBEGRENZUNG
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschäden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 11 VERJÄHRUNG
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, indem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 12 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER GEMÄß FERNABSATZGESETZ
(1) Diese Informationen dienen der Erfüllung von Informationspflichten aufgrund § 312 c BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§ 1und 2 des Erfüllungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB), wenn die Beteiligung durch Schöne Immobilien ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt.
(2) Fernkommunikationsmittel und Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- oder Mediendienste.
(3) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. | Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Schöne Immobilien, Goetheallee 14, 01309 Dresden E-Mail: info@schoenemmobilien.de
(4) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfan- genen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leis- tung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflich- tungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
(5) Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
§ 13 DATENSCHUTZ
Die an Schöne Immobilien übermittelten personenbezogenen Kundendaten werden von dieser ausschließlich zur Beantwortung von Kundenanfragen, zur Vertragsabwicklung und für die technische Administration verwendet. Sollte Ihre Anfrage nicht erfolgreich sein, behält sich Schöne Immobilien vor, Ihre Daten in einem Administrationssystem zu speichern. und Sie bei für Sie passenden Objekten erneut zu kontaktieren. Eine unberechtigte Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Berechtigt ist die Weitergabe an Dritte dann, wenn Sie eingewilligt haben oder wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder zu Buchhaltungszwecken erforderlich ist. Der Auftraggeber/ Interessent hat das Recht jederzeit Auskunft über die Verarbeitung seiner Daten, den Zweck der Verarbeitung seiner Daten sowie Löschung seines Datensatzes zu beantragen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn die Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn die Speicherung zur Verfolgung des benannten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Die Löschung steht stets unter Vorbehalt der Aufbewahrungspflicht aufgrund gesetzlicher Regelungen. Etwaige erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit widerrufen. Bei weiteren Fragen bzw. Auskunftsbegehren, kann der Auftraggeber/ Interessent jederzeit Schöne Immobilien kontaktieren.
§ 14 MÜNDLICHE NEBENABREDEN
(1) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform
(3) Werden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen getroffen, so sind diese bei Vertragsschluss bzw. bei Durchführung des Geschäftsverhältnisses schriftlich festzuhalten.
§ 15 GERICHTSSTAND
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz von Schöne Immobilien vereinbart.
§ 16 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Hier klicken zur WIDERRUFSBELEHRUNG MIT MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR