Heizen mit erneubarer Energie
Das neue (Gebäudeenergiegesetz) GEG ist ein Gesetz, dass den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen fördert. Ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verpflichtend sein. Dies soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren und den Klimaschutz voranzutreiben. Dies ist eng mit der kommunalen Wärmeplanung verbunden. Derzeit werden immer noch etwa drei Viertel der Heizungen in Deutschland mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Das langfristige Ziel ist es, bis 2045 klimaneutral zu sein. Dafür muss Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Wenn man heute in eine neue Heizung investiert, sollte man dies nachhaltig tun, da diese in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt wird.
Für bestehende Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen. So können beispielsweise auch andere Maßnahmen wie die Dämmung von Gebäuden oder der Einsatz von effizienten Heizsystemen zur Erfüllung der Vorgaben beitragen.
Um die Umstellung auf erneuerbare Energien im Gebäudesektor zu unterstützen, wird zudem eine umfangreiche Förderung angeboten. Diese Förderung ist stärker sozial ausgerichtet, um auch einkommensschwächere Haushalte bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu unterstützen.
Die Energiewende im Wärmebereich ist von zentraler Bedeutung, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien zu reduzieren. Der Wärmebedarf in Deutschland ist enorm, da mehr als ein Drittel der gesamten Energie für das Heizen von Gebäuden und die Warmwasserversorgung verwendet wird. Derzeit stammen die meisten Wärmequellen in den rund 41 Millionen Haushalten aus fossilen Energien: Knapp die Hälfte der Haushalte heizt mit Erdgas und ein Viertel mit Heizöl. Es ist daher dringend erforderlich, schnell auf erneuerbare Energien umzusteigen.
Das Heizen mit erneuerbarer Energie ist ein wichtiger Bestandteil zum Klimaschutz. Eigentümer haben die Möglichkeit individuell den Anteil an erneuerbarer Energie nachzuweisen. Oder sie wählen zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Varianten für mindestens 65 Prozent erneuerbares Heizen.
Diese sind:
* Anschluss an ein Wärmenetz, sogenannte Blockheizkraftwerke
* elektrische Wärmepumpe
* Stromdirektheizung
* Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
* Heizung auf der Basis von Solarthermie
* „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind
* Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff