Sachsen startet neues Darlehen für Haus- und Wohnungskauf
Der Freistaat unterstützt jetzt wieder Familien beim Kauf von Wohneigentum mit günstigen Zinsen. Gefördert werden jeweils 80.000 Euro.
Dresden. Nach einem Antragstopp Ende 2024 fördert der Freistaat Sachsen den Kauf von Wohneigentum ab sofort wieder. Die Landesregierung hat die neue Förderrichtlinie Ende September beschlossen. Ab 10. Oktober kann das Geld bei der Sächsischen Aufbaubank (SA B) beantragt werden. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem neuen Förderprogramm.
Wie viel Geld stellt Sachse insgesamt zur Verfügung?
Angesichts der klammen Finanzlage in Sachsen ist weniger Geld im Topf als zuletzt. 2024 stellte Sachsen noch rund 135 Millionen Euro zur Verfügung. Für 2025 stehen rund 34 Millionen Euro bereit. Für 2026 sind es voraussichtlich 55 Millionen Euro. „Angesichts der angespannten Haushaltslage musste die Förderhöhe reduziert werden. Mit der neuen Förderkonzeption können aber hoffentlich alle eingehenden Anträge bewilligt werden“, teilt das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung mit.
Das Ministerium schätzt, dass mit den ab 2026 jährlich eingeplanten 55 Millionen Euro voraussichtlich rund 680 Familien gefördert werden können. Da bei gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojekten mehrere geförderte Familien zu einem Antrag gehören, könnte es sein, dass das Geld auch nur für etwas weniger Anträge reicht, so das Ministerium.
Wie hoch sind die Darlehen jeweils?
Nach durchschnittlich 135.000 Euro im vergangenen Jahr soll das jeweilige Förderdarlehen nun 80.000 Euro betragen. Das Darlehen könnte also zum Beispiel einen Teil des Kredits ausmachen, den Haus- oder Wohnungskäufer aufnehmen müssen, um ihren Immobilienkauf zu finanzieren.
Was ist der Vorteil des staatlichen Darlehens?
Die niedrigen Zinsen. Die Darlehen haben eine Laufzeit von höchstens 25 Jahren, wobei Sondertilgungen kostenfrei möglich sind. Die Zinsen für die Förderdarlehen hängen nach Angaben des Ministeriums von der Zahl der Kinder im Haushalt ab. Weitere Zinsvergünstigungen gibt es, wenn ein altes Wohngebäude energetisch ertüchtigt wird oder wenn das Einkommen des Haushalts nicht so hoch ist. Gibt es Familienangehörige mit Schwerbehinderung, kann die Darlehenssumme die 80.000 Euro auch übersteigen, so das Ministerium.
Konkret bedeutet das: Der derzeitige Ausgangszinssatz für Antragsteller mit einem Kind ohne weitere Abschläge beträgt 3,15 Prozent. Für eine Familie mit zwei Kindern, die ein älteres Wohnhaus für sich erwirbt und energetisch saniert, ergeben sich drei Zinsabschläge von jeweils 0,65 Prozent und damit ein Zins von 1,85 Prozent. Hätte diese Familie vier Kinder, würde das Darlehen für die nächsten 25 Jahre sogar nur 0,55 Prozent Zins im Jahr kosten. Wenn sie zusätzlich ein geringes Einkommen hat, sind es nur 0,1 Prozent. Zum Vergleich: Nach Angaben des Finanzierungsdienstleisters Dr. Klein liegen die aktuellen Zinsen für Baufinanzierungen derzeit zwischen 3,26 bis 4,01 Prozent.
Wer kann das Darlehen beantragen?
Kurz gesagt: Das Darlehen soll Familien dabei unterstützen, selbst genutztes Wohneigentum zu schaffen oder zu erwerben. Ziel des Freistaats ist es, der Wunsch nach den eigenen vier Wänden auch für Haushalte mit kleinerem Einkommen erreichbar zu machen. „Unsere Familien sollen die Möglichkeit haben, sich ein eigenes Zuhause zu schaffen“, sagt Ministerin Regina Kraushaar (CDU). Die Ministerin sieht darin auch eine Möglichkeit, Altersarmut zu verhindern. Denn Wohneigentum sei nun einmal eine wichtige Säule der Alterssicherung. Die Förderfinanzierung erhält nur, wer das Vorhaben nicht mit frei verfügbaren Vermögen finanzieren kann. Es gilt eine Einkommensgrenze von 60.000 Euro für Alleinstehende und 100.000 Euro bei Paaren, plus jeweils 10.000 Euro pro Kind. Entscheidend ist dabei das zu versteuernde Einkommen. Antragsteller müssen einen Eigenanteil von zehn Prozent zur Finanzierung der Immobilie vorweisen.
Was ist sonst noch neu bei der Förderung?
Erstmals können auch Familien, die Teil eines gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojektes sind, von der Förderung profitieren. Bei der Zinssenkung werden auch Kinder berücksichtigt, die nach Bezug der Immobilie geboren werden. Wächst die Familie, sinkt der Darlehenszins. Zudem entfallen die bisherigen Wohnflächengrenzen. Maßgeblich sind nur noch die Gesamtkosten des Vorhabens.
Wie kommt man an das Geld?
Die Förderrichtlinie wird am Donnerstag, 9. Oktober, veröffentlicht und tritt am 10. Oktober in Kraft. Ab diesem Tag können Familien bei der SAB online ein Darlehen beantragen. Das Programm ist nach Angaben des Ministeriums komplett digitalisiert.
Nach Angaben eines SAB-Sprechers sollen vollständige Anträge möglichst innerhalb von 14 Tagen bearbeitet werden. Um eine faire und transparente Bearbeitung sicherzustellen, werden die Anträge den Angaben zufolge in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet.



